Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Barbara Heinzelmann (im folgenden Anbieterin genannt) und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote von Barbara Heinzelmann nutzen (im folgenden Vertragspartner genannt).
Die Vertragspartner sind dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf Ihrer Anmeldung zu den Angeboten von Barbara Heinzelmann elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken. Auf Ihre Anforderung per E-Mail, erhalten Sie auch gern vor Ihrer Anmeldung die gültigen AGB in Form eines PDF-Dokumentes.
2. Zustandekommen des Vertrages
a) Allgemeines
Grundlage meiner Tätigkeit ist die Unterstützung zur Herstellung eines guten Verhältnisses zwischen dem Halter und seinem Hund, welches auf Respekt, Achtsamkeit und Verständnis beruht. Der Vertragspartner kann sich im Internet über die Angebote der Anbieterin informieren. Diese beinhalten unter anderem Coaching für Hundehalter, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Hundehaltung, Social Walks und Kurse für Kinder.
Über eine Kontaktaufnahme mit der Anbieterin, welche unter Nutzung von deren Rufnummer oder über das Kontaktformular auf der Homepage der Anbieterin erfolgt, kann er sein Interesse an einer Beauftragung der Anbieterin zum Ausdruck bringen.
Die Darstellung der Arbeit mit den Hunden auf der Webseite oder in sonstigen Werbematerialien der Anbieterin stellt kein bindendes Angebot dar.
b) Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zu einem Beratungstermin gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zur Buchung des betreffenden Termins ab. Bei Buchungen von Terminen, an denen Kinder beteiligt sind, muß die Anmeldung durch den / die gesetzlichen Vertreter des Kindes erfolgen. Bei der Wahrnehmung des Termins ist ein entsprechender geeigneter Nachweis der bestehenden gesetzlichen Vertretungsmacht nachzuweisen (z.B. Geburtsurkunde, Sorgerechtsvereinbarung, aktueller Nachweis des Bezuges von Kindergeld).
Die Anmeldung kann über Internet, Telefon oder E-Mail erfolgen. Für den Fall, daß der Wunschtermin nicht verfügbar sein sollte, kann sich der Kunde auf eine Warteliste setzen lassen.
Der Vertragspartner hat bereits bei der Anfrage anzugeben, wie viele Personen als Teilnehmer / Begleiter bei dem Treffen anwesend sein werden und wie viele Hunde als Teilnehmer / Begleiter anwesend sein werden.
Der Vertragspartner versichert daß er physisch und psychisch in der Lage sind, an dem Termin teilzunehmen. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Kinder, sofern sie an einem Treffen aktiv teilnehmen, z.B. im Rahmen eines Kennenlerntreffens oder einem Social Walk.
Für den Fall, daß Teilnehmer körperliche und / oder geistige Einschränkungen aufweisen sollten, so hat der Vertragspartner die Anbieterin hierüber bereits bei der Anmeldung zu benachrichtigen. Hierbei sind die Art und der Umfang der Einschränkung anzugeben.
Widerrufsbelehrung bei Buchungen durch Vertragspartner
Laut § 355 BGB (Fernabsatzgesetz) bin ich dazu verpflichtet, Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren:
Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss, und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie meiner Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Barbara Heinzelmann.
Der Widerruf ist zu richten an:
Barbara Heinzelmann, Dorfstraße 8, 03130 Felixsee OT Bohsdorf
E-Mail: barbara@hundundseele.email
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Terminbuchungen
Wie jeder Veranstalter von Angeboten, deren Durchführung an einen bestimmten Termin gebunden ist, benötige ich zur ordnungsgemäßen Durchführung Planungssicherheit.
Für die Terminbuchungen gilt daher ein eingeschränktes Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die innerhalb eines fest angegebenen Zeitraumes zu erbringen sind. Als Kunde haben Sie das Recht, Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung in Schriftform innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Buchung zu widerrufen, sofern dieser Termin mindestens 4 Wochen vor dem gebuchten Termin liegt.
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs im Büro von Barbara Heinzelmann.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich als Anbieterin unter den oben genannten Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde ich Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
3. Gebühren und Rechnungsstellung
Die Kosten für die Tätigkeiten der Anbieterin verstehen sich pro Person und Termin. Sollen mehrere Hunde an einem Termin betreut werden, so erhöhen sich die Kosten gegebenenfalls entsprechend.
Die Gebühr ist zum Zeitpunkt des Termins, spätestens aber ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit nicht im Einzelfall vertraglich ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Vertragspartner erhält nach positiver Prüfung der Terminanfrage eine Zusage und die Rechnung. Eine Terminwahrnehmung kann nur dann erfolgen, wenn die Rechnung im Termin oder bereits vorher ausgeglichen wurde.
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 1, 247 Abs. 1 BGB) pro Jahr zu fordern.
Wenn die Anbieterin einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Vertragspartner berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als von der Anbieterin geltend gemacht.
Die Anbieterin kann die Vornahme von Leistungen verweigern, wenn die durch den Vertragspartner auszugleichende Rechnung nicht spätestens zum Termin beglichen wird. Hierdurch entfällt nicht die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung der gesamten Rechnung.
4. Rücktritt, Kündigung
a) Rücktritt
Der Vertragspartner kann nach Ablauf der Widerrufsfrist bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen von seiner Anmeldung zurücktreten. Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro fällig, wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Die Stornierungsgebühr wird mit dem Zugang der betreffenden Erklärung des Vertragspartners, daß er den Termin nicht wahrnehmen will, fällig.
Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) an eine der in diesen AGB angegebenen Adressen zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs des betreffenden Schreibens des Vertragspartners im Büro der Anbieterin.
Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.
b) Krankheitsbedingte Abwesenheit
Der Kunde trägt das Risiko einer krankheitsbedingten Abwesenheit selbst. Die Anbieterin wird versuchen, den Platz des erkrankten Vertragspartners neu zu besetzen. Gelingt eine Neubesetzung nicht, ist die in der Rechnung genannte Gebühr in voller Höhe vom Vertragspartner zu entrichten.
Für den Fall, daß ein anderer Kunde den betreffenden Termin wahrnehmen kann, so wird keine Gebühr erhoben.
Der Vertragspartner hat außerdem die Gelegenheit, einen neuen Termin mit der Anbieterin zu vereinbaren. Sollte ein neuer Termin vereinbart werden, so tritt dieser an die Stelle des alten Termins, welcher aufgehoben wurde.
c) Ergänzende Regelungen
Die unter Punkt 5 b) genannten Regelungen gelten auch in den Fällen, in welchen der Rücktritt oder die Kündigung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erklärt worden sind, sofern sie entsprechend anzuwenden sind. Für den Fall, daß dies nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweiligen Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
d) Abbruch der Dienstleistung durch die Anbieterin
Für den Fall, daß der Vertragspartner die weitere Teilnahme an einem Treffen oder die Fortsetzung der begonnenen Betreuung aus Gründen, welche in seiner Sphäre liegen, abbricht, so entfällt eine Pflicht der Anbieterin, die bereits entrichteten Gebühren zurückzuzahlen.
Dies gilt nicht, wenn der Abbruch der Sitzung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, welche eine Fortsetzung und eine Beendigung des Auftrages ausschließen. Dies gilt auch für Komplikationen beim Hund / den Hunden und bei deren Begleitperson(en). Die Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Gründe liegen beim Vertragspartner. Die vorgenannten Angaben gelten auch, wenn es sich um das Kind / die Kinder des Vertragspartners handelt.
Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder, Zughalsbänder und Haltis müssen vor dem Beginn des Treffens entfernt werden. Die Gebote des gegenseitigen Respekts und der Achtung vor dem anderen Lebewesen gebieten es, daß ein Treffen durch die Anbieterin sofort abgebrochen wird, wenn sich der Vertragspartner oder eine seiner Begleitpersonen tierschutzwidrig verhält.
e) Kündigung des Termins
Termine sind nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 5 a) kündbar. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Kündigung werden die gesamten Gebühren fällig. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Gebühren entsteht vor allem dann, wenn der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen wird.
5. Urheberrechte
Sämtliche von der Anbieterin verwendeten Bilder und Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet. Hiervon unberührt bleiben die Rechte Dritter.
6. Haftung
Die Teilnahme an oder der Besuch von jeglichen Veranstaltungen, auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten Anbieterin erfolgt auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt die volle und alleinige Verantwortung für sein Tun und Unterlassen. Diese Vorgaben gelten auch für alle Begleit- und Besuchspersonen sowie für teilnehmende oder begleitende Hunde. Gesetzliche Vertreter haften als Überwachungsgaranten für die von ihren zu beaufsichtigenden Personen verursachten Schäden.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Vertragspartner von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen.
Der Vertragspartner haftet für alle von ihm oder seinem Hund während der Treffen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem von der Anbieterin für das Treffen genutzten Gelände der Anbieterin entstehen, als auch für solche, die außerhalb desselben entstehen.
Barbara Heinzelmann übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Personen und/oder Hunde entstehen.
Bei ernsthafter Krankheit der Anbieterin oder anderen nicht verschuldeten Ereignissen, welche die Durchführung eines Treffens ausschließen (z.B. Naturkatastrophen) behält sich die Anbieterin vor, Termine auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen wird die jeweilige Sitzung zeitnah nachgeholt oder fortgesetzt. Für den Fall, daß dem Vertragspartner für die Wahrnehmung des abzusagenden Termins Kosten entstanden sind, so werden diese nicht durch die Anbieterin übernommen.
Die Anbieterin haftet unbeschränkt nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Durchführung der Treffen
Die Anbieterin behält sich vor, Inhalte der Termine zum Wohle der Gruppe oder Einzelner zu ändern.
Das Treffen findet bei jedem Wetter statt, dies gilt auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Die konkrete Durchführung des Treffens wird vorab mit dem Vertragspartner abgesprochen. Hiervon erfaßt sind sämtliche Maßnahmen, welche die Anbieterin ergreifen muß, um die gewünschte Dienstleistung zu erbringen und sämtliche Handlungen, welche der Vertragspartner erbringen muß. Für den Fall, daß Änderungen erforderlich sein sollten, so wird die Anbieterin diese ebenfalls mit dem Vertragspartner absprechen.
Für den Fall, daß weitergehende Änderungen am geplanten Ablauf erforderlich sein sollten, vereinbaren die Vertragspartner eine schriftliche Fixierung der einzelnen Punkte, welche geändert werden sollen.
8. Pflichten des Vertragspartners
a) Allgemeines
Der Vertragspartner nimmt an den vereinbarten Terminen teil, unterlässt Störungen des Treffens, richtet sich nach den Vorgaben der Anbieterin.
b) Film- und Fotoaufnahmen
Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während der Treffen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall vorab mit der Anbieterin abzusprechen.
Der Vertragspartner willigt ein, daß Foto- und gegebenenfalls auch Filmaufnahmen von ihm gemacht werden, um den Verlauf des Treffens zu dokumentieren. Ebenfalls sind die gefertigten Aufnahmen durch die Anbieterin für Werbe- und Schulungszwecke einsetzbar. Näheres regelt eine gesonderte Vereinbarung.
Für den Fall, daß der Vertragspartner hiermit nicht einverstanden sein sollte, hat er diese Weigerung vor der Sitzung gegenüber der Anbieterin schriftlich mitzuteilen. Hierbei ist ein entsprechendes Schreiben an das Büro der Anbieterin zu richten.
Hunde, welche akut erkrankt sind, dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Jeder Hund muß über einen aktuellen Impfschutz verfügen, der Impfpaß ist vorzulegen. Im Übrigen muß das Tier frei sein von Ekto- und Endoparasiten (Flöhe, Würmer, Läuse etc.).
c) Weitere Angaben durch den Vertragspartner
Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist die Anbieterin rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, mindestens aber drei Tage vor dem Termin, zu informieren.
Hunden, die durch ihren Haarwuchs eine eingeschränkte Sicht haben, muss diese ermöglicht werden. Vom Teilnehmer wird das Einverständnis gegeben, dass die Anbieterin und ihre Mitarbeiter eingreifen dürfen, wenn ein Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht.
Auf dem gesamten Grundstück der Anbieterin und auf der Zufahrt zu diesem ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Diese Pflicht gilt auch für alle Begleitpersonen und deren Hunde, gleich, ob diese ihnen gehören oder lediglich von diesen geführt werden. Hiervon unberührt bleibt die Entfernung im sonstigen öffentlichen und privaten Bereich, soweit gesetzliche Regelungen die Entfernung verlangen.
Von der Läufigkeit bei Hündinnen ist die Anbieterin vom Vertragspartner rechtzeitig vor Beginn des Treffens zu informieren. Läufige Hündinnen dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.
Bei wiederkehrenden Angeboten kann ein Treffen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei einer tierärztlich bescheinigten Absage durch die Krankheit eines Hundes außerhalb der Rücktrittsfrist, gelten alle Bestimmungen aus Punkt 4. d) auch für den Halter mit Hund.
9. Versicherungsschutz
Der Vertragspartner hat selbst für seinen Versicherungsschutz und den der Ihn begleitenden Personen und Hunde zu sorgen. Schäden an der Einrichtung und sonstigen Infrastruktur der Anbieterin, welche durch den Teilnehmer verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig und werden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt. Auch bei möglichen Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund des Vertragspartners sind die tierärztlichen Kosten über die Versicherung der Teilnehmer zu tragen. Dies gilt auch für Hunde, welche Begleitpersonen des Vertragspartners gehören und von diesen geführt werden.
Mit der Anmeldung versichert der Vertragspartner, daß eine gültige Haftpflichtversicherung für jeden Hund besteht, welcher auf seine Veranlassung hin an einem Treffen teilnimmt.
Die Anbieterin ist dazu berechtigt, vor Abreise eine Sicherungsleistung in Höhe des geschätzten Schadens in bar oder per Kreditkarte einzufordern.
10. Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Vertragspartner umgesetzt wird und auch von den Eigenschaften des Hundes abhängt. Auf die Bereitschaft von Halter und Hund, Hinweise auf- und anzunehmen, hat die Anbieterin keinen Einfluß. Die Angebote der Anbieterin stellen keine Psychotherapie dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Ein mit den Treffen verbundener Erfolg wird aufgrund der Tatsache, daß es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB handelt, nicht geschuldet.
11. Rechtsstand
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Cottbus.
Diese AGB werden ab dem 01.08.2020 für alle neuen Verträge mit der Anbieterin Barbara Heinzelmann wirksam.
Postadresse: Büro: Barbara Heinzelmann, Dorfstraße 8, 03130 Felixsee OT Bohsdorf.
Mail: barbara@hundundseele.email
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36
VSBG: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und auch nicht bereit.